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„Die Übertragung eines Wirtschaftsguts des Betriebsvermögens eines Unternehmers in das Gesamthandsvermögen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, führt steuerlich nicht zur Aufdeckung der stillen Reserven bei dem Gesellschafter, soweit er an der Personengesellschaft beteiligt ist.“

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